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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 524839 | ||
Datum | 29.11.2008 09:32 MSG-Nr: [ 524839 ] | 8106 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Philipp Eschenlohr ...stimm ich zu, aber warum is das Auto nicht versperrt und warum is der Schlüssel im Zündschloß? Nach meinen Informationen ist z.b. für den neuen Sprinter keine Motorweiterlaufschaltung erhältlich. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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