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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern | 524882 | ||
Datum | 29.11.2008 11:25 MSG-Nr: [ 524882 ] | 7897 x gelesen | ||
Schlüssel abziehen und Auto gegen unbefugten Zugriff sichern ist die Pflicht eines jeden Autofahrers. Im Rettungsdienst ist das Fahrzeug grundsätzlich so aufzustellen, daß andere Einsatzkräfte nicht behindert werden, sonst hat man von vornerein was falsch gemacht. Beim Verkehrsunfall bin ich neben oder nahe beim Fahrzeug und habe eine Überwachungsmöglichkeit. Bei größeren Einsätzen ist ein Haltepaltz Was erzählt ihr denn dem Chef/der Versicherung/der Polizei/der Presse wenn Ausrüstungsgegenstände oder gleich das ganze Auto fehlen? Grüße aus Augsburg ESCHE | ||||
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