Geschrieben von Gregor Gehrke
sind nur die dort eingetragenen Ärzte zugelassen, oder ist die Liste unverbindlich, da sich die Ärzte selbst dort eintragen müssen?
Auf der Seite der DGUV steht dazu:
Ermächtigte Ärzte
Für eine Ermächtigung entsprechend der BGV A4 müssen die Ärzte zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt, fachlich befähigt sein, über Kenntnisse spezieller Arbeitsbedingungen verfügen, einen Personenkreis benennen können, der arbeitsmedizinisch betreut werden soll,
über die erforderliche apparative und personelle Ausstattung verfügen, zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein. Alle für die Grundsätze 21, 22, 25, 26, 30, 31 (Taucherarbeiten), 35, 37 und 41 ermächtigten Ärzte können über eine Datenbank abgerufen werden, sofern sie ihr Einverständnis zur Aufnahme erklärt haben und Vorsorgeuntersuchungen für Arbeitnehmer weiterer Unternehmen durchführen können.
Also mit selbst eintragen ist nichts!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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