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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Dokumentation beim RTW-Einsatz | 10 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 526000 | ||
Datum | 05.12.2008 09:11 MSG-Nr: [ 526000 ] | 5508 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Eisenblaetter Eine ärztliche Dokumentationspflicht besteht! Das habe ich auch nicht bestritten. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Das steht in meiner ärztlichen Berufsordnung. OK. Also nicht in einem Gesetz. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Gegen diese zu verstoßen kann schlimmer sein, als Gesetze zu missachten. Folge: Entzug meiner Approbation schlimmstenfalls! Natürlich. Genauso wie es für den Rettungsassistenten problematisch werden kann, wenn er auf die Dokumentation verzichtet. (auch wenn ich davon ausgehe, die die Folgen sich da unterscheiden) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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