| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526409 |
| Datum | 07.12.2008 21:28 MSG-Nr: [ 526409 ] | 3978 x gelesen |
Feuerwehr
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Verkehrsunfall
Löschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Polizei
Einsatzleitwagen
1. Rüstwagen
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Kreisbrandmeister
Geschrieben von Philipp SchenkNaja, es muss ja auch nur das Bezahlt werden was angefordert wird, oder? Wenn nun eine FW mit mehr als Bestellt kommt, dann bekommt se eben nur das bezahlt was nach AAO zu kommen hat. Ist doch so oder?
Das bezahlen ist die eine Seite. Die andere ist die Frage der Planung. Wenn ich als Einsatzleiter einen RW nachfordere (oder der nach AAO mitalarmiert wird), dann gehe ich davon aus die Lage mit diesem zusätzlichen Fahrzeug bewältigen zu können und plane entsprechend.
Ich habe im Zweifel nicht mal Platz für den Rest der Fahrzeuge. Stell Dir einfach den VU auf eine engen Landstraße vor. Da habe ich vorne das LF der zuständigen Wehr, 1-2 RTW, ein NEF, gf. ein TLF der zuständigen Wehr. 1-2 Streifen der Pol, ein MTW/ ELW der zuständigen Wehr.
Dazu plane ich jetzt mir einem RW der nachgefordert wurde. Und nun rollt die Nachbarwehr mit einem kompletten Rüstzug an. Das kann meine ganzen Planung des Raumes zerschießen.
Ich muß als nachgeforderte Wehr davon ausgehen, daß der Einsatzleiter gestellt durch die örtlich zuständige Wehr weiß was er tut. Ist das nicht der Fall, muß die Aufsicht einschreiten (z.B. Lösung durch geänderte AAO durch Besprechung KBM mit Bürgermeister).
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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