Rubrik | Einsatz |
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Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526416 |
Datum | 07.12.2008 22:09 MSG-Nr: [ 526416 ] | 3820 x gelesen |
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Geschrieben von Christian FischerDazu plane ich jetzt mir einem RW der nachgefordert wurde. Und nun rollt die Nachbarwehr mit einem kompletten Rüstzug an. Das kann meine ganzen Planung des Raumes zerschießen.
Dann stellt sich der restliche Rüstzug eben ganz, ganz weit hinten an und der RW fährt auf den vorgesehenen Platz. Ansonsten geb ich dir ja recht. Bedenke aber auch mal das es durchaus Sinn machen kann das ein ELW oder MTW dem RW hinterherfährt um noch zwei bis vier Mann für den RW zu bringen. Viele Wehren die den nachgeforderten RW nicht regelmäßig bei ihren Diensten haben werden froh sein wenn Geräte dieses RW auch durch die nachgerückte Wehr selbsttätig eingesetzt werden können! Mit drei Mann ist das oft nicht machbar.
Gruß Micha
Meine Erfahrung und persönliche Meinung!
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