| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Bemerkenswerte Ehrlichkeit | 66 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 526485 | ||
| Datum | 08.12.2008 14:12 MSG-Nr: [ 526485 ] | 12997 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause In wiefern muss ich dem Arbeitgeber Auskunft über meine Tätigkeit bei einem Alarm geben? Alternative? FA: " Ich sag nicht was ich gemacht habe, ich hab ja eine Bescheinigung von der FW/Stadt, das ich am xy.xx. von xx bis yy im Einsatz war." Glaubst du das das für das Arbeitsverhältnis förderlich ist ? Und komm jetzt nicht mit der Gesetzeslage, die ist mir und den meisten Mitlesern klar ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|