| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Bemerkenswerte Ehrlichkeit | 66 Beiträge |
| Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 526769 |
| Datum | 09.12.2008 15:43 MSG-Nr: [ 526769 ] | 11986 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen M@yerDie muss kommen. Das Feuerwehrgesetz ist immer noch in dieser Form in Kraft und gilt auch für die FF in einer Großstadt.
Keine Feuerwehr kann es sich leisten das sich die Einsatzkräfte raussuchen wann und ob überhaupt sie zum Einsatz kommen.
Ja, es steht es im Gesetz. Und wie sieht die Realität aus? Wie viele schalten ihren Melder dann ganz aus und lassen ihn zu Hause, wenn ich das so hart und konsequent regele?
Zur Erinnerung, wir reden hier von einer Wachbesetzung. Und wenn das Fahrzeug/die Fahrzeuge alarmiert sind, dann ist das Ziel an sich schon fast erreicht. Verkürzung der aktuellen Hilfsfrist auf eine erträgliches Maß für eine Bereich der normalerweise durch hauptamtliches Personal abgedeckt wird. Und eine Wachbesetzung erfolgt i.d.R. nur, wenn abzusehen ist das eine Bereich auf eine gewisse Zeit nicht abgedeckt ist.
Das sichergestellt seine muss, dass die ausreichen Kräfte kommen ist mir klar. Darüber diskutiere ich nicht. Aber es kann sein, dass dann bestimmte FF-Einheiten nicht alarmiert werden.
Dies kann aber auch generell gelten. Aber das ist eine anderes Thema. Dietmar hat das Beispiel Essen hier schon erwähnt.
Gruß
André
Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/
Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!
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