Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 526946 |
Datum | 10.12.2008 15:19 MSG-Nr: [ 526946 ] | 6233 x gelesen |
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Geschrieben von Katja Midunsky
Wie weit darf die Einberufung zum Grundwehrdienst fortgeschritten sein, damit man(n) sich noch zum KatSchutz bei der FF verpflichten kann? Erfassung? Musterung? Einberufung? Was ist der späteste Zeitpunkt?
Wir hatten kürzlich den Fall, dass ein FA (gerade aus der JF übernommen) bereits die Einberufung in der Post hatte und trotzdem noch freigestellt werden konnte. Das kostete zwar einige direkt Anrufe, hat aber geklappt.
Wir sind uns aber sicherlich einig, dass man das wohl besser frühzeitig erledigen sollte. ;-)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
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| 10.12.2008 14:41 |
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Katj7a R7., Köln |
| 10.12.2008 14:46 |
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., Berlin | |