Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 527953 |
Datum | 14.12.2008 22:49 MSG-Nr: [ 527953 ] | 9895 x gelesen |
Elektromagnetische Verträglichkeit
Elektromagnetische Verträglichkeit
Mahlzeit!
Geschrieben von Michael Schmidgall...das ist es leider nicht. Ohne e-Zulassung baut dir erstens grundsätzlich kein Hersteller mehr was ein und zweitens bringt die galvanische Trennung auch nichts da es bei der e-Zulassung um EMV geht....
Es geht da vor allem um leitungsgebundene EMV, also kann eine galvanische Trennung da durchaus etwas bewirken.
Im übrigen hatte ich die Problematik vor rund 14 Monaten mal nachgeschlagen:
siehe hier
Kurzfassung: die EMV-RiLi gilt nicht für Betriebsmittel, deren "Benutzung durch technische Mittel auf das still stehende Fahrzeug beschränkt" ist. Also Koppelung mit der Feststellbremse ericht, dann ist aber auch der Betrieb bei laufendem Motor erlaubt!
Gruß,
Henning
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| 14.12.2008 20:43 |
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Mich7ael7 S.7, Markgröningen |
| 14.12.2008 20:50 |
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., Gerolstein |
| 14.12.2008 21:50 |
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Mich7ael7 S.7, Markgröningen |
| 14.12.2008 22:49 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |