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Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 528313 |
Datum | 16.12.2008 20:08 MSG-Nr: [ 528313 ] | 3637 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Vorausrüstwagen
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Vorausrüstwagen
Drehleiter mit Korb
Löschgruppenfahrzeug
Hallo Forum,
Geschrieben von Christian Fischer
Nochmal. Wenn die örtlich zuständige Gemeindefeuerwehr in der AAO festgelegt hat, daß sie da nur mit dem TSF kucken fährt und Ihr nur mit dem VRW kommt, dann ist das erst mal so.
Natürlich wird diese AAO jofentlich vom KBM gestoppt werden. Wenn nicht, dann gilt sie aber erst mal.
Nur seltsam, das der gleiche KBM, bei anderen Feuerwehren mit 2 großen Rettungssätzen (LF 16/12 + RW), darauf dringt das ein VRW immer anfahren muss.
Aber ich brauch es ja nicht mehr zu kapieren. :-)
Geschrieben von Christian Fischer
Das selbe Spiel können wir mit der DLK machen, die mit einem LF im Schlepptau kommt. Das kann je nach Umfeld natürlich Sinn machen (Ersatzmannschaft zur Ablösung der Korbbesatzung, Pumpe zur Speisung des Wenderohrs,...). Aber auch das legt alleine die anfordernde Wehr/ Gemeinde fest.
Sollte so sein. Wir haben hier im erweiterten Umfeld eine Wehr die immer mit Löschzug aufschlägt.
Gut ich weis, solange es bezählt wird.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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