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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Fulda, war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 69 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 528458 | ||
Datum | 17.12.2008 12:25 MSG-Nr: [ 528458 ] | 15791 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald Hilpert die BGR 198 heißt neu GUV-R 198. Nö. ;-) Das eine ist das Regelwerk der Berufsgenossenschaften, das andere das Regelwerk der öffentlichen Unfallversicherungsträger. Der Inhalt ist in diesem Fall allerdings identisch (steht so auch in GUV-R 198). Wer ein Sachkundiger ist, wird dort unter dem Punkt 6.1.10 ausdrücklich benannt: Wer darf das Zeug nun bei Feuerwehrs prüfen? a)Sachkundiger nach BGG 906 b)Gerätewart c)Gerätewart mit irgendeiner Zusatzausbildung So ganz werde ich aus den Prüfgrundsätzen nicht schlau: Der Auffanggurt muss nach den Fußnoten bei "Regelmäßige Prüfung" nicht durch einen Sachkundigen geprüft werden, es wird allerdings auf die R 198 verwiesen, die wiederum einen Sachkundigen nach BGG 906 fordert. Die jährliche Prüfung wird im Prüfgrundsätz nur empfohlen (R 198: Prüfung mindestens jährlich). Beim Falldämpfer gibt es gar keine Fußnote, d. h. Prüfung jährlich erforderlich, ohne Sachkundigen. Im Feld "Prüfung nach Benutzung" wird bei immer ein Sachkundiger gefordert. Für mich alles etwas wirr... Wer kann es mir erläutern? MkG Sascha | ||||
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