Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Fulda, war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 69 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 528955 |
Datum | 19.12.2008 12:04 MSG-Nr: [ 528955 ] | 15407 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Sascha TrögerSo ganz werde ich aus den Prüfgrundsätzen nicht schlau: Der Auffanggurt muss nach den Fußnoten bei "Regelmäßige Prüfung" nicht durch einen Sachkundigen geprüft werden, es wird allerdings auf die R 198 verwiesen, die wiederum einen Sachkundigen nach BGG 906 fordert. Die jährliche Prüfung wird im Prüfgrundsätz nur empfohlen (R 198: Prüfung mindestens jährlich). Beim Falldämpfer gibt es gar keine Fußnote, d. h. Prüfung jährlich erforderlich, ohne Sachkundigen. Im Feld "Prüfung nach Benutzung" wird bei immer ein Sachkundiger gefordert.
Für mich alles etwas wirr... Wer kann es mir erläutern?
Hallo, ich will' mal versuchen!
*Warnung*
*Wer nichts mit Arbeitsschutzrecht usw. zu tun haben will, bitte nicht weiterlesen!*
Zu deinen Fragen in den Prüfgrundsätzen:
Die aktuelle Fassung ist:
GUV-G 9102 (bisher GUV 67.13) "Prüfgrundsätze für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" Ausgabe Juni 2005, Aktualisierte Onlinfassung April 2007
(nur, damit wir die gleiche Ausgabe betrachten)
Bei den betrachteten Geräten (Auffanggurt, Kernamtelseile usw.) wird zur Prüfung nach der Benutzung (durch Fußnote 1) auf die Herstellervorschriften verwiesen und (durch Fußnote 2) darauf, wer die Prüfung machen darf (Sachkundiger).
Die jährliche Prüfung ist wieder nach den Herstellervorgaben durchzuführen. Gleichzeitig wird (für den Fall, dass keine jährliche Prüfung durch den Hersteller vorgeschrieben wird, (mit Fußnote 3) die jährliche Prüfung zur Sicherstellung der Schutzfunktionen und Funktionsfähigkeit empfohlen. In dieser Spalte geht es um den Zeitpunkt der regelmäßigen Prüfung, und nicht darum wer die Prüfung durchfürt.
Falls die Hersteller keine detaillierten Prüfungen vorschreiben, werden diese Geräte in der Regel einer Sichtprüfung unterzogen, d.h. der Sachkundige sieht nach, ob die Nähte i.O. sind, keine Beschädigungen der Geräte usw. vorliegen.
Wer im Feuerwehrbereich "Sachkundiger" ist, wird am Anfang der Prüfgrundsätze genannt.
Dabei werden die Gerätewarte mit Ausbildung nach FwDV 2 (35 Stunden) mit einbezogen. Gleichfalls ist es möglich, eine herstellerspezifische Ausbildung (dann in der Regel nur für diese Produkte) anzuerkennen.
Der Verweis in der Geräteprüfordnung auf die GUV-R 198 und GUV-R 199 (beide gelten im Bereich der Feuerwehren nicht, soweit eigene Reglungen vorhanden sind) als "sonstige Rechtgrundlagen/Prüfgrundsätze" sollte (früher, vor 2007) zeigen, welche Regelungen im gewerblichen Bereich galten. Dort gibt es für den Unternehmer den Hinweis, wer Sachkundiger ist:
Diese Anforderungen erfüllt, wer die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem BG-Grundsatz „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von persönliche Schutzausrüstungen egen Absturz“ (BGG 906) erfolgreich teilgenommen hat.
Somit weiß der Unternehmer, wo er seine Sachkundigen ausbilden lassen kann, da er ja keine Möglichkeit hat, die an einer Feuerwehrschule machen zu lassen.
Zum Falldämpfer:
Der ist durch einen Fachkundigen (i.R.Sichtprüfung) nach einer Benutzung (er war angelegt, ist aber nicht belastet worden!) zu Prüfen. Wenn er zur Anwendung kam, ist er auszusondern.
Soweit zu den Prüfgrundsätzen!
Mir ist aber noch aufgefallen, dass lt. Prospekt in der Jacke "eine Rettungsschlaufe nach EN 1498" eingebaut ist. Entsprechend dieser Verwendung ist hier nicht die GUV-R 198 "PSA gegen Absturz" sondern die GUV-R 199 "PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen" zu beachten.
Leider kenne ich nur den Flyer der Jacke im Netz. Vielleicht kann mir jemand (cp?) mal den "Beipackzettel des Herstellers" zukommen lassen, um zu sehen, welche Vorgaben (siehe Fußnote 1 GUV-G 9102) dort gemacht werden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 16.12.2008 11:52 |
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Mich7ael7 T.7, Butzbach Neue Überjacke von Fa. Lionel | |