Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Fulda, war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 69 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 529153 |
Datum | 20.12.2008 21:58 MSG-Nr: [ 529153 ] | 15280 x gelesen |
Geschrieben von Sascha TrögerBei anderen Geräten (z. B. Hubrettungsgerät oder Feuerlöscher) wird in dieser Spalte auch auf die Fußnote 2, Sachkundiger verwiesen.
Das ist so auch richtg.
Die Grundsätze sind die Zusammenfassung der für alle genannten Geräte und Ausrüstungen im einzelen festgelegten Prüfungen. (Mit den Grundsätzen werden keine neuen Anforderungen getroffen). Für diese Geräte sehen die einschlägigen Vorschriften offensichtlich vor, dass die jährliche Prüfung durch Sachkundige gemacht wird.
Den Falldämpfer musst du betrachten wie einen Airbag.
Das Teil ist vor der Benutzung durch den Nutzer einer Sichtprüfung zu unterziehen, was ohne witeres und ohne zeitverzug möglich ist. Wenn nach einem Feuerwehr-Einsatz der Falldämpfer nicht beansprucht wurde, kann er wieder verwendet weren. Falls der Kamerad abgestürzt ist und der Falldämpfer belastet wurde, ist das Teil auszusondern.
Die Feuerwehrleine kann vor dem Einsatz (aus einleuchtenden Gründen!) nicht einer Prüfung unterzogen werden. (oder soll der Trupp erst mal die 30 m einer Sichtprüfung unterziehen, die Leine dann wieder in den Beutel ordnungsgemäß!! einlegen, bevor er zum Einsatz geht?).
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 16.12.2008 11:52 |
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Mich7ael7 T.7, Butzbach Neue Überjacke von Fa. Lionel | |