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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Safety Officer - schon irgendwo praktiziert? | 89 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 529443 | ||
Datum | 22.12.2008 11:50 MSG-Nr: [ 529443 ] | 18174 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Stefan Jurgahn "...in Fall von Menschenrettung kann von der UVV abgewichen werden..." Was in dieser pauschalen Form nicht stimmt. Der Satz lautet wie folgt: "Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden." (UVV Feuerwehren § 17 Abs. 1) D. h. man darf nicht generell bei Einsätzen zur Menschenrettung abweichen, sondern nur im Einzelfall. Das sollte man sicher allerdings genau überlegen und insbesondere Risiko und Erfolgsaussichten abwägen. Dabei sollte man auch im Hinterkopf behalten, dass man, wenn etwas schief geht (und eine Kausalität zwischen der Abweichung und Unfallursache vorliegt), auch stichhaltig die Notwendigkeit zur Abweichung begründen können muss. MkG Sascha | ||||
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