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Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
ThemaFahren ohne gültige Fahrerlaubnis26 Beiträge
AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg529812
Datum23.12.2008 13:32      MSG-Nr: [ 529812 ]6073 x gelesen

Hallo Jungs,

um dieses Theme mal wieder in unser Gedächtnis zu bringen: Habe gerade einen Artikel im Feuerwehr-Magazin gelesen.
Fall: BF´ler ist mit seinem privaten Pkw41km/h zu schnell gefahren. Einmonatiges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge jeder Art. Sein Anwalt sah das uneingeschränkte Fahrverbot im Hinblick auf seine berufliche Aufgabenstellung als unverhältnismäßig an. Gemäß § 25 Abs. 1 S.1 StVG kann das Fahrverbot aif best. Fahrzeugarten beschränkt werden. Nach dem Übermaßverbot muss es sogar beschränkt werden, wenn ein auf best. Fahrzeugarten beschränktes Verbot als "Denkzettel" ausreicht. Bsp. so kann es bei einem Landwirt unangemessen sein wenn er mit seinem privaten Pkw einen Verkehrsverstoß begangen hat , das Fahren mit dem traktor vom Fahrverbot nicht auszunehmen, obwohl er zu Betrieb seiner Landwirtschaft täglich mit ihm fahren muss.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte der BF´ler eine Rechtsbeschwerde ein und hatte hinsichtlich der "Beschränkung" auch Erfolg.

Zusammenfassung zum Rechtsproblem:

Einsatzfahrzeuge der FW und Krankenkrftwagen können als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG von einem Fahrverbot ausgenommen werden. Aus Gründen Der Verhältnismäßigkeit sind sie von einem Fahrverbot auszunehmen, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht. Dies gilt vor allem dann, wenn der Verstoß bei einer privaten Fahrt begangen wurde.

Fundstelle: OLG Düsseldorf, NZV (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht), 2008, Seite 104

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht in´s Dunkle bringen.

Gruss
Steffie


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