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Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaFrage6 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü530210
Datum25.12.2008 14:13      MSG-Nr: [ 530210 ]3061 x gelesen

Geschrieben von Johannes KrauseEine Auffrischung täte sicher nicht schlecht, aber den Lehrgang selber kann dir keiner nehmen. Die G26.3 musst du natürlich neu ablegen.

Zum Nachlesen siehe die FwDV 7, maßgeblich Seite 7 unten.

Es sind zusätzlich auch jährliche Unterweisung, Belastungsübung und Einsatzübung erforderlich bevor Du wieder als AGT eingesetzt werden kannst.

Und ganz nebenbei solltest Du das sichere Gefühl haben daß Du weißt was Du tust...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 25.12.2008 14:02 Kuhn7 E.7, Wilhelmsdorf
 25.12.2008 14:07 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 25.12.2008 14:13 Jose7f M7., Bad Urach
 25.12.2008 14:21 Kuhn7 E.7, Wilhelmsdorf
 25.12.2008 14:39 Jose7f M7., Bad Urach
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