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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Mitgliedermangel auch anderswo | 32 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 532615 | |||
Datum | 03.01.2009 19:11 MSG-Nr: [ 532615 ] | 8607 x gelesen | |||
Geschrieben von Annette Stoll Weiß jemand von euch, ob das von zentraler Stelle geregelt ist oder ob jeder Ortsverband selbst für Werbefläche sorgen muss? Bei der Struktur des DRK ist davon auszugehen, daß die KV/OV sowohl die Werbefläche als auch das Werbematerial selbst und auf eigene Kosten beschaffen müssen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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