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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verteilung gemeinnütziger Geldstrafen: Hier Feuerwehrvereine | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 535064 | ||
Datum | 13.01.2009 12:14 MSG-Nr: [ 535064 ] | 3627 x gelesen | ||
Hallo Christian, der Vorstand des Vereins sollte sich an die bei Euch zuständigen Staatsanwaltschaften der Gerichte wenden. Ich habe damals eine Eintragung beim Landgericht Mainz und beim OLG in Koblenz vornehmen lassen. Die Verfahren bei der Zuteilung sind nicht einheitlich. Teilweise gibt es vorgaben anhand einer Liste, teilweise kann auch der zuständige Staatsanwalt einen Begünstigten auswählen. Der recht große Ertrag rechtfertig den kleinen Aufwand (Schriftverkehr, Ausfüllen diverser Formulare, evtl. Darlegung über Verwendung der Gelder) allemal. Viele Grüße Christian | ||||
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