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Thema | Eisrettung | 37 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 535833 |
Datum | 15.01.2009 17:37 MSG-Nr: [ 535833 ] | 10290 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Lorenz WarnkeWir sind aber bei der Feuerwehr, hier gelten sicher andere UVV als bei Wasserwacht und DLRG.
Genau und Feuerwehr hat gefälligst immer einen Helm aufzusetzen. Da Wasserwacht und DLRG keine Feuerwehr ist brauchen die keine Helme. Trotz dessen, dass die gleiche Situation vorliegt.
Wo steht eigentlich in der UVV geschrieben, dass immer ein Helm aufzusetzen ist?
In Ufernähe gibt es zudem meist Bäume, von welchen auch eine Gefahr ausgehen könnte(!)
Ich würden da kein Risiko eingehen.
Wie war das noch mal beim Kellerbrand - könnte da nicht auch irgendein kranker Mensch sein privates Bombenlabor voller Chemikalien stehen haben. Sollen wir zum Kellerbrand immer den Gefahrgutzug alarmieren?
Bei uns in Hamburg wird die normale Einsatzkleidung getragen. Auf den Hakengurt wurde bei unserer Übung verzichtet
War der Haltegurt nach UVV nicht spezielle PSA, die bei besonderer Gefährdung angelegt wird?
Ich würde mich mal mit dem Thema Gefährdungen, Risiko sowie Sinn und Zweck von PSA beschäftigen...
MkG Sascha
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