Geschrieben von Sascha SterzingMich würde Interessieren ob das Gefahrenschema in der Ausbildung mit aufgenommen wird. Ja, ich habe dieses Schema in meine Ausbildung eingebaut. Und ich erkläre auch, das es mir ziemlich egal ist, wer welche Buchstabenkombination festlegt. Entweder ist eine Gefahr vorhanden oder nicht. Man kan eine mögliche Gefahr nicht aus den Augen lassen, nur weil jemand einen Buchstaben nicht "genehmigt" hat.
Übrigens wird auch teilweise eine andere Kombination gewählnt, in dem man je ein A (Atomare Gefahr), ein B (Biologische Gefahr) ind C (Chemische Gefahr) zu einem A (ABC Gefahr) zusammenfasst.
Wie gesagt, unerheblich welche Buchstaben es gibt, man muß auf die möglichen Gefahren achten.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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