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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Ladekranausbildung | 5 Beiträge | ||
Autor | Joha8nn 8B., Cham / Bayern | 536675 | ||
Datum | 18.01.2009 20:47 MSG-Nr: [ 536675 ] | 3407 x gelesen | ||
Hallo, bei Auslieferung RW-K zwei Mal mehrstündige Einweisung durch Hersteller, dann über Kranbuch nachgewiesene mindstens 5-stündige Einzelübung je Fahrer sowie Einzelstudium von ausgehändigten Grundlagen, danach Lehrgang "Ladekranführer" mit Prüfung. Interne Fahrberechtigung wurde/wird dann erteilt, wenn auserdem neben gültigem Führerschein, Maschinistenlehrgang und mindestens einjähriger Fahrpraxis an Einsatzfahrzeugen Feuerwehr Einweisungsfahrt positiv absolviert ist. Weiteres ist derzeit im Werden. Vielleicht kann man sich ja darüber über E-Mail austauschen. Gruß J.Braun | ||||
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