Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Neuling und gleich mal ein paar Fragen | 35 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 539618 |
Datum | 29.01.2009 19:32 MSG-Nr: [ 539618 ] | 7448 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Timo Gerickeandere Frage: Hab mal mit meinem Chef gesprochen und seine Aussage war, wenn du auf dem Weg zur Arbeit bist, und der Melder geht, kommst du zur Arbeit..
Hallo!
Suchfunktion -> gefühlte 1000 mal behandelt.
Antwort: In deinem Feuerwehrgesetz steht, dass dein AG dich gehen lassen muss. Die FF zahlt dir aber nicht deinen Lohn, wenn du keinen Job mehr hast...
Gruß, Markus
Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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