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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
RubrikEinsatz zurück
ThemaWandeinsturz nach Durchzündung7 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)540303
Datum02.02.2009 15:39      MSG-Nr: [ 540303 ]2236 x gelesen

Holla,

ist gar nicht so selten und gar nicht so ohne.
Siehe auch in meiner mittelfränkischen Heimat Mittelfranken.
Grundsätzlich ist dieser Fall ein bauordnungsrechtlich zulässiges, hartes persönliches Einzelschicksal. Wohnungstrennwände sind nun mal nicht auf die mechanische Beanspruchung z.B. einer Brandwand bemessen, somit ist ein qualifizierter Deckenanschluss wie z.B. bei der Brandwand nicht grundsätzlich vorgesehen.

Wenn man a bissl rechnet, kommt durchaus Erstaunliches zu Tage.
Angenommene Wand: 5m breit, 2,80m hoch.
Mit dem Durchzündungsdruck möchten mir de Spezialisten etwas helfen, ich nehme mal 0,1 bar an, wobei es IMHO auch 0,3 sein könnte, wenn net noch mehr.

Fläche der Wand: 5 x 2,8 = 14 m²

p = F / A --> F = p x A

0,1 bar = 10.000 Pa = 10.000 N/m²

F = 10.000 N/m² x 14 m² = 140.000 N (14 to)

Wenn also eine Wohnungstrennwand ein VLF 40/10 ;-) aufhalten soll, ....

Ich kann mich selbst an einen Waschmaschinenbrand erinnern, der durch das Wasser aus dem durchschmorten Anschlussschlauch fast gelöscht wurde, der Wasserdampf allerdings Türen und Fenster herausgedrückt hat. Oder an die eingestürzte Treppenraumwand, die wohl durch das ladenseitig an der Wand stehende Schnapsregal und seine Reaktion im Brandfall stark an Festigkeit verlor.

Darum:
Sicherer Häuslesbau = einen Stahlbetonklotz betonieren und überall, wo man ein Zimmer haben will, einfach innen aushöhlen.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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