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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst -> Entwicklung des Stellenmarktes? | 99 Beiträge | ||
Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 541097 | ||
Datum | 05.02.2009 16:07 MSG-Nr: [ 541097 ] | 34492 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Tröger Hat man damit die Ausbildung zum g. D. abgeschlossen oder kann man damit die Ausbildung zum g. D. beginnen? Falls letzteres der Fall ist: Was ist, wenn man das Praktikum nicht bei einer Feuerwehr, sondern bspw. in der Industrie absolviert? 1. Du darfst dann die Ausbildung zum gehobenen Dienst (LAGD) anfangen. Allerdings wirdst du durch dein Studium dazu befähigt, nicht durch den Lehrgang. Daraus erschließt sich: 2. Der B4 Lehrgang ist eine Zusatzqualifikation, den nur ein kleiner Teil der Studenten nebenher machen. Es entstehen dir keine Nachteile daraus, wenn du dein Praktikum in der Industrie oder im Ausland machst. Wie Ullrich Cimolino schon sagte: er würde keinen wegen dem B4 einstellen. Grüße, Mark | ||||
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