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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Raucherlaubnis im Fw-Haus Köthen - Arensdorf | 23 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 541435 | ||
Datum | 07.02.2009 04:38 MSG-Nr: [ 541435 ] | 7237 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier §2 des Gesetzes definiert eindeutig, für welche Gebäude es gilt. "Bauten der öffentlichen Verwaltung des Landes" - meint der Satz mit Land das Gebiet und schließt damit auch die kommunale Ebene ein oder sind damit Einrichtungen auf Landesebene gemeint? Irgendwie vermisse ich bei letzterer Auslegung ein Rauchverbot in kommunalen Behörden (zumindest denen mit Publikumsverkehr) - das wird man doch nich einfach vergessen haben?! Gruß, Thorben | ||||
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