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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Werbungskosten | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542506 | ||
Datum | 11.02.2009 19:30 MSG-Nr: [ 542506 ] | 11105 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Wie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs? Fortbildungskosten? Erstausbildung ist m.W. Sonderausgaben, Fort- ,Weiter- udn Zweitausbildung jedoch Werbungskosten. Wenn sich jetzt ein B1-Lehrgang auf die Prüfungen im Rahmen von Lerntreffs vorbereitet, ist das für mich eine Lerngemeinschaft. Damit können Werbungskosten abgesetzt werden, da es sich um eine Fort- oder Weiter- oder Zweitausbildung handelt, wenn eine Berufsausbildung Eingangsvoraussetzung war. Aber wie gesagt: ohne Gewähr, bin kein Steuerberater, sondern sitze lediglich selbst an der Erklärung... Gruß nach Bad...pzig Christoph | ||||
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