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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 543721 | ||
Datum | 16.02.2009 16:36 MSG-Nr: [ 543721 ] | 22865 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Stefan Brüning Dann verweise die Beamten auf das entsprechende Bestattungsgesetz (oder wie sich das jeweils nennt) und gut ist. Da brauch man gar nicht lautstark diskutieren. Nun ja, es kommt da auf die Einsichtigkeit desselben an. Wir kamen auch schon als KIT zur Einsatzstelle und die jungen Dame in der grünen Uniform erzählte uns stolz: "Die haben nicht gewußt was sie für einen Bestatter wollen die, die haben noch warten wollen, da hab ich jetzt einen im "Reihum" bestellt" Nach längerer Diskussion rief sie dann zähneknirschend auf ihr Leitstelle an und bat um Abbestellung.... Die gleiche erzählte mir aber auch mal das die minimale Fahrbahnbreite nur 2,50m betragen müßte, das Argument das ein Kühlzug schon 2,60m haben darf und deshalb 3,00m richtig ist war ihr nicht einzutrichtern.... Gruß Andi Gruß Andi | ||||
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