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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | |||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543821 | |||
Datum | 16.02.2009 20:01 MSG-Nr: [ 543821 ] | 22429 x gelesen | |||
"(3) Für die Überführung von Leichen tödlich Verunglückter (Bergungstransporte) kann die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Beförderung beginnt, Ausnahmen von den Vorschriften dieses Abschnittes zulassen." Fragt sich ob das dann Einzelfallentscheidungen sein müssen oder ob da eine allgemeine Ausnahme greifen kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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