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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 543825 | ||
Datum | 16.02.2009 20:07 MSG-Nr: [ 543825 ] | 22427 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Das stimmt so auch nicht. Die 2. DurchführungsVO zum Bay. Gesetz sagt im § 8: Geschrieben von Andreas Bräutigam "(3) Für die Überführung von Leichen tödlich Verunglückter (Bergungstransporte) kann die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Beförderung beginnt, Ausnahmen von den Vorschriften dieses Abschnittes zulassen." dann such mal raus was das BayRdG dazu sagt;-) Denn die Kreisverwaltungsbehörde kann Ausnahmen zulassen, mir ist aber keine generelle Zulassung für best. Situationen bekannt. Also müsste ich erst bei der Kreisverwaltungsbehörde eine Genehmigung einholen, und da ist der Bestatter dann doch schneller. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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