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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 543832 | ||
Datum | 16.02.2009 20:13 MSG-Nr: [ 543832 ] | 22423 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl du hast Recht, aber wenn der Bedarf da wäre, dann könnte man das ja gleich im Gesetz ändern und bräuchte keine Ausnahmegenehmigung. Na ja, dann könnte bei einem Unfalltoten auch Kohlen-Karl die Leiche zwischen seinen Eierbrikettsäcken transportieren. Also macht eine genehmigungspflichtige Ausnahmeregelung schon Sinn, weil man dann steuern kann wer diese Ausnahme in Anspruch nehmen darf... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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