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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543851 | ||
Datum | 16.02.2009 20:47 MSG-Nr: [ 543851 ] | 22335 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Wer stellt den aus wenn ich den NA abbestelle? Ein anderer Arzt, im Zweifel einer der unteren Gesundheitsbehörde. In NRW sind die NÄ des öff. RD nicht dazu verpflichtet, auch wenn sie durchfahren nicht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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