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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 543881 | ||
Datum | 16.02.2009 22:49 MSG-Nr: [ 543881 ] | 22318 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Rometsch Mit der vorläufigen darf allerdings kein Abtransport erfolgen. richtig. Hier gibt es immer Diskussionen mit der Polizei, wenn ein NA z.B. bei einer Wohnungsöffnung nur eine vorläufige Bescheinigung ausstellt. Stellt der NA eine vorläufige aus, so kommt i.d.R. der Hausarzt (oder Bereitschaftsdienst) nach entsprechender Zeit und stellt die endgültige Todesbescheinigung aus. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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