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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 543936 | ||
Datum | 17.02.2009 08:37 MSG-Nr: [ 543936 ] | 22186 x gelesen | ||
zum Glück. Nebenbei zur Bezahlung: in manchen Gebieten steht nicht hauptsächlich die Bezahlung nach Gebührenordnung an erster Stelle (die ist sehr mau..), sondern die Aufwandsentschädigung des herbeigerufenen Bestatters. Wird die tote Person natürlich in die Rechtsmedizin verbracht (mit dem RTW), hat der Bestatter nichts davon. Bringt der RTW die tote Person dem Bestatter vor die Haustür, bekommt dieser leuchtende Augen. Dazu noch ein ausgefüllter Totenschein: Perfekt für den Bestatter. Er rechnet voll ab, hat aber nur minimalen Aufwand. | ||||
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