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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Schaumeinsatz: Grundsätzlich PA? | 26 Beiträge | ||
| Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 544606 | ||
| Datum | 20.02.2009 17:57 MSG-Nr: [ 544606 ] | 6480 x gelesen | ||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter Lieffertz Das lese ich nicht so. So wir denn vom Produktdatenblatt reden. Du hattest geschrieben: Geschrieben von Peter Lieffertz habe gerade mal kurz in das Sthamex F15 Sicherheitsdatenblatt geschaut. Dort steht das bei bestimmungsgemäßen Gebrauch kein AS erforderlich ist. Und in diesem Sicherheitsdatenblatt geht es um den bestimmungsmäßen Gebrauch des Produktes. Also aus dem Mittel Schaum zu erzeugen. Nicht bestimmungsmäß ist es, in dem Produkt reinzufallen. So und jetzt zur Beurteilung ob es gefährlich ist in Schaum reinzufallen ist: Das Schreiben sie ja im Produktdatenblatt. Worum es mir geht: Man kann in Sicherheitsdatenblättern keine Informationen finden ob man Atemschutz beim Einsatz von Schaummitteln tragen muss. Ausnahme ist nur wenn das Produkt (also hier das Schaummittelkonzentrat) dies beim bestimmungsgemäßen Gebrauch erfordert. Zu Beurteilen ob in dem Prozess "Erzeugen von Schaum" Atemschutz erforderlich ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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