Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Änderung des Zivilschutzgesetz - Rohrkrepierer? | 65 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 544732 |
Datum | 21.02.2009 12:44 MSG-Nr: [ 544732 ] | 21188 x gelesen |
Infos: | 06.03.09 THW 21.02.09 Erg. Ausst. des Bundes für den KatS 01.02.09 ZSGÄndG im Bundestag
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Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Ingo zum FeldeIch persönlich hätte auch keine größeren Probleme dem RD deutlich über 50% der RTW zu entziehen. Natürlich muss man dann auffüllen.
Hallo,
bei uns fahren beim täglichen, durch die Kostenträger genehmigten Regelrettungsdienst täglich HLF zur medizinischen Erstversorgung. Wenn Du bei uns über 50% der RTW entziehen würdest, könnte man auch gleich die Empfehlung geben doch bitteschön mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Nachbars Handkarren ein Krankenhaus zu erreichen.
Wenn in Deiner Heimat die Halbierung der Rettungsmittel möglich ist, - herzlichen Glückwunsch! In 99% aller RD-Bereiche wird dies jedoch nicht möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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| 30.01.2009 18:24 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:46 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg |
| 30.01.2009 18:52 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:53 |
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., Bad Hersfeld | |