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Thema | Aktiv austreten, Verein beiben | 45 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545052 |
Datum | 23.02.2009 12:35 MSG-Nr: [ 545052 ] | 9263 x gelesen |
Geschrieben von Thorsten Schlotterdu musst es ja wissen....
Meine Aussagen bezogen sich auf die Mustersatzung. Der Hinweis auf Art. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes unterstützt diese sogar noch.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Status im Verein und Status in der Wehr.
In der Mustersatzung schon.
Wir haben bei uns im Verein Mitglieder, die noch niemals in der aktiven Wehr waren. Weiterhin rücken mit uns in der Wehr Leute aus, die kein Vereinsmitglied sind.
Gut möglich, ist aber auch kein Widerspruch zu oben.
Ich als Kommandant bekleide bei uns im Verein kein Amt.
Örtliche Gegebenheit.
Und jetzt?
Nix. In der Mustersatzung ist die saubere Trennung m. E. ganz klar nicht eingehalten. Kann mir auch gut vorstellen, dass viele Vereine die ensprechenden Passagen übernehmen... Dennoch besteht die Möglichkeit, dass in manchen Gemeinden eine klare Trennung erfolgt. Gerne auch in eurer, ich kann das nicht beurteilen, würde es aber gut finden.
MkG Sascha
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| 23.02.2009 11:26 |
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., Burghausen |
| 23.02.2009 11:31 |
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Jörg7 R.7, Steppach |
| 23.02.2009 11:34 |
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., Burghausen | |