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Thema | Aktiv austreten, Verein beiben | 45 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545055 |
Datum | 23.02.2009 12:58 MSG-Nr: [ 545055 ] | 9123 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Anton KastnerWieso nicht.
Ach. Eine bewusst überspitzt formulierte, extra mit Smiley gekennzeichnete Aussage ergibt solche Wogen...
Gibt es doch. Wo steht was davon geschrieben?
Wenn sich der Status in der FF ändert (Beendigung aktiver Dienst), ergibt sich automatisch eine Änderung des Mitgliedsstatus im Verein. Sowohl in der Mustersatzung, als auch in eurer Satzung. Es besteht also in direkter Zusammenhang, von einer klaren Trennung kann keine Rede sein.
Was ist daran verwerflich?
Der Kommandant gemeindlichen FF übernimmt automatisch eine Führungsfunktion (inkl. Stimmrecht im Führungsgremium=Vorstand) im Verein (Falls die Formulierung der Mustersatzung übernommen wird und der Kommandant Vereinsmitglied ist).
Willst du das als klare Trennung (was auch immer etwas mit Unabhängigkeit zu tun hat) zwischen FF und Verein bezeichnen?
MkG Sascha
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| 23.02.2009 11:26 |
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., Burghausen |
| 23.02.2009 11:31 |
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Jörg7 R.7, Steppach |
| 23.02.2009 11:34 |
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., Burghausen | |