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Thema | Wahlen (JHV) | 8 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 545099 | ||
Datum | 23.02.2009 17:56 MSG-Nr: [ 545099 ] | 3270 x gelesen | ||
Also das ist IMHO nicht möglich. Die Wehrführung könnte ja dann sofort wieder zurücktreten. Ich meine gelsen zu haben, dass in diesem Fall von der Gemeinde jemand eingesezt wird. Ob das jetzt nur unsere Satzung betraf oder ob das landesweit so geregelt ist, kann ich dir nicht sagen. Da ich aber in Bayern lebe, kann das bei dir ganz anders geregelt sein. | ||||
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