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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsstellung von Einheitsführern der Hilfsorganisationen | 17 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n L8., Braunschweig / Niedersachsen | 545373 | ||
Datum | 25.02.2009 12:10 MSG-Nr: [ 545373 ] | 4566 x gelesen | ||
Mir ging es jetzt weniger darum, was wohl aus Sicht der Feuerwehr/Hilfsorganisationen gut und richtig ist (natürlich hat der Mensch nach nur kurzer Debatte seine Säcklein selber gefüllt), sondern, welcher rechtlicher Hintergrund ein "Davonjagen" ;-) möglicherweise legitimiert. Seine Argumentation war übrigens in etwa: "Ich brauche schnell Hilfe, und sie müssen mir helfen, weil sie dazu verpflichtet sind!". Wir haben ihm erklärt, dass er genauso verpflichtet ist und für die Bekämpfung der gegenwärtige Gefahr in seinem Keller auch selbst vornehmen kann - notfalls, indem dem er genau dazu herangezogen wird. | ||||
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