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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gleichzeitig in JF und in FF | 19 Beiträge | ||
Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546092 | ||
Datum | 01.03.2009 21:53 MSG-Nr: [ 546092 ] | 4940 x gelesen | ||
Ja genau die meine ich. Aber nach §4 (3. durch Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres). Daraus kann man aber auch lesen, das sie ja auch schon früher übertreten können. Wenn ich das den richtig verstehe, dann ist das ein wiederspruch in der Mustersatzung. | ||||
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