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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gleichzeitig in JF und in FF | 19 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 546093 | ||
Datum | 01.03.2009 21:56 MSG-Nr: [ 546093 ] | 5302 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Tim-Oliver Böwes Ich meine die neuen Mustersatzungen des Landes Schleswig-Holstein. wie der Name schon sagt ist das ein Muster. Ich gehe davon aus Eure Satzung solange gilt bis eine neue beschlossen wird. Gibt es einen Zwang die Mustersatzung zu übernehmen und damit die alte Satzung ausser Kraft zu setzen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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