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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingangstüre im Gerätehaus verschließen? | 14 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 548623 | ||
Datum | 16.03.2009 22:13 MSG-Nr: [ 548623 ] | 4693 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Heißt das, wenn eine Eingangstüre im Feuerwehrhaus nicht zusätzlich verschlossen ist, zahlt die Versicherung bei Einbruch nicht? Automatische Türöffner wären dann mit Versicherungsschutz nicht möglich? der geforderte versicherungstechnische Verschluß ist meines Wissens definiert als: Beide Riegel mindestens 20 mm weit aus dem Schlosskasten ausgefahren mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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