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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548717 | ||
Datum | 17.03.2009 13:30 MSG-Nr: [ 548717 ] | 68275 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Themengruppe: | ||||
hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Jetzt gibt es aber zahlreiche Hanrath-Stiefel bei denen auf der Stiefelzunge hinter dem dort eingeprägten CE-Zeichen eine Kennnummer eingeprägt ist: hier mal ein Beispiel von einem Hanrath-Feuerwehrstiefel der mit der Kennnummer des CTC in Lyon gekennzeichnet ist: ![]() Dem Verbraucher wird durch diese Kennzeichnung mitgeteilt das die vorgeschriebene Qualitätssicherung durch das CTC durchgeführt wird. Bei der letzten Gerichtsverhandlung wurde aber festgestellt das das CTC in Lyon diese Qualitätsicherung gar nicht durchgeführt hat ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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