Rubrik | Taktik |
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Thema | CAFS-Erfahrungen, war: Löschen oder brennen lassen | 50 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 549616 |
Datum | 23.03.2009 09:32 MSG-Nr: [ 549616 ] | 10415 x gelesen |
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Geschrieben von Florian Besch§49 (2) SBKG
Führungskräfte, insbesondere Leiter und Leiterinnen von Feuerwehren sowie Ausbilder und Ausbilderinnen, sollen innerhalb von jeweils sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen.
Fortbildungsangebot
das ist besser als nichts, aber faktisch nicht mehr als ein zarter Hinweis...
Wie wirds umgesetzt? Eingehalten?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 20.03.2009 20:21 |
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Stef7fen7 H7., Bad Vilbel Löschen oder brennen lassen | |