News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Unfallversicherungsschutz im Freiw. Feuerwehrdienst | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 550366 | |||
Datum | 26.03.2009 16:47 MSG-Nr: [ 550366 ] | 3818 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Geschrieben von Hans Meyer Oder zählt das nicht als offizieller Feuerwehrdienst? Wer veranstaltet das Grillfest? Aus welchem Grunde wird es veranstaltet. Wer hat dem FA gesagt, daß er da sein mu? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|