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Thema | Rechtsanspruch Verpflegung / Ruhezeit | 11 Beiträge | ||
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 552428 | ||
Datum | 08.04.2009 07:09 MSG-Nr: [ 552428 ] | 7641 x gelesen | ||
Also beim THW ist die Regelung wie folgt: Nach einem Einsatz, dessen Dauer vier Stunden nicht überschritten hat, ist eine Ruhezeit Beispiel: Einsatzende 1Uhr, Dauer <=4h Arbeit darf um 6 Uhr aufgenommen werden. Einsatzende 1Uhr, Dauer >=4h Arbeit darf um 11 Uhr aufgenommen werden. Gruß Sven P.S.: RV soll überarbeitet werden, was sich dann ändert ist noch unklar. | ||||
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