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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Neues zur Führerscheinproblematik | 45 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552657 | ||
Datum | 09.04.2009 00:52 MSG-Nr: [ 552657 ] | 13687 x gelesen | ||
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Da ich befürchte dass man das was ich schreibe und meine Meinung falsch versteht, möchte ich dein Posting nchmal zur Verdeutlichung nutzen: Geschrieben von Thomas Thurnreiter Jede Wehr wird da wohl einzeln und für sich Regelungen treffen, ich lasse auch keinen C/CE-Inhaber ohne entsprechende Einweisung auf den 14,5t HLF-Bock. Und gleiches gilt für die "alten" 3er auf einem bis 7,49 Tonner. Ja, genauso kenne ich es und genauso soll es auch sein. Einweisung in's Gerät, Einweisungsfahrten mit fähigem Einweiser. Aber ein "nochmaliger Erwerb einer vorhandenen Fahrerlaubnis"? | ||||
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