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Feuerwehrgesetz
Deutsches Rotes Kreuz
RubrikSonstiges zurück
ThemaErfrischungszuschuss war: Rechtsanspruch Verpflegung / Ruhezeit3 Beiträge
AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg553578
Datum15.04.2009 10:26      MSG-Nr: [ 553578 ]1920 x gelesen

Hallo,
den Erfrischungzuschlag kenne ich so auch nicht.
Aber wie schon geschieben wurde gibt es denn Absatz im FwG BaWü.

Bei uns wird der DRK Ortsverein bei größeren Lagen mitalarmiert bzw. nachalamiert.
Bei Einsätzen knapp 4h oder knapp drüber wird auch mal schnell zum Bäcker und/oder Metzger gegangen und für die gesamte Manschaft was geholt. Stichwort Leberkäsbrötle.

gruß
Markus


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Gruß
Markus

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 08.04.2009 05:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen Rechtsanspruch Verpflegung / Ruhezeit
 15.04.2009 05:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.04.2009 08:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.04.2009 10:26 Mark7us 7R., Stockach

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