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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein als Voraussetzung | 16 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 555186 | ||
Datum | 22.04.2009 19:21 MSG-Nr: [ 555186 ] | 5716 x gelesen | ||
Hallo, beispielhaft habe ich jetzt den Flyer vom TÜV genommen: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1236183187710499370969/Flyer_LKW_REGUL.pdf Kurz dazu gesagt gilt das natürlich nur für Leute welche ein Fahrzeug dieser Klasse gewerblich nutzen wollen. Die Ausbildung für Neuerwerber ab 1.09.2009 und Albesitzer die bis 10.09.2009 diese Fortbildung nicht haben, sind wesentlich mehr Stunden angesetzt, da es eigentlich ein 2.Teil der FE-Prüfung fürs gewerbliche ist. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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